Gemeindevertretung
In der Gemeindevertretung werden die wichtigen Entscheidungen für die Gemeinde getroffen.
Grundlage für die Arbeit in der Gemeindevertretung bilden im Wesentlichen die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie die Satzungen und Geschäftsordnung der Gemeinde.
Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit kann jedoch für einzelne Tagesordnungspunkte ausgeschlossen werden.